Rechtliche Betreuung mit Vertrauen und Klarheit
Im Mittelpunkt stehen der Wille und die Interessen der betreuten Person.
Was ist rechtliche Betreuung wirklich?
Gesetzliche Betreuung bedeutet Unterstützung für Erwachsene, die wichtige Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können.
Eine Betreuerin oder ein Betreuer hilft dann zum Beispiel bei Post, Behörden, Geldfragen oder Gesundheitsangelegenheiten. Dabei geht es nicht darum, jemandem alles abzunehmen, sondern passend zu unterstützen und die Interessen und Wünsche der betreuten Person zu achten.
Mögliche Aufgabenkreise
Rechtliche Betreuung hilft dabei, eigene Angelegenheiten so weit wie möglich selbst zu regeln. Eine Vertretung erfolgt nur dort, wo sie wirklich notwendig ist.
Finanzen
Verwaltung von Konten und finanziellen Angelegenheiten.
Gesundheit
Unterstützung bei medizinischen Entscheidungen und Behandlungen.
Behörden
Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden.
Schritt für Schritt zur rechtlichen Betreuung
Vom Gericht werden einzelne Aufgabenkreise festgelegt.
1.
Antrag oder Anregung
Eine rechtliche Betreuung wird beim zuständigen Betreuungsgericht beantragt (betroffene Person selbst) oder angeregt (andere Personen).
2.
Prüfung der Situation
Das Gericht prüft, ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist und für welche Aufgabenkreise Unterstützung gebraucht wird.
3.
Einrichtung der rechtlichen Betreuung
Wenn eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, legt das Gericht die Aufgabenkreise genau fest.
4.
Alltag
Die rechtliche Betreuung unterstützt und vertritt nur in den Aufgabenkreise, die gerichtliche festgelegt wurden.

Bianca Sattelmeyer
Ich bin staatlich anerkannte Sozialarbeiterin und seit 2018 als Betreuerin tätig. Meine Arbeit ist geprägt von Verständnis und Sorgfalt.
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B.A. Soziale Arbeit, staatlich anerkannt
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Registriert seit Oktober 2018
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Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e. V.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur rechtlichen Betreuung
Eine rechtliche Betreuung kostet die betreute Person nur dann Geld, wenn genug eigenes Geld vorhanden ist - sonst übernimmt der Staat die Kosten. Geregelt ist dies im VBVG (Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern).
In der Regel darf man selbst vorschlagen, wer die rechtliche Betreuung übernehmen soll und das Gericht berücksichtigt diesen Wunsch, soweit nichts dagegenspricht.
Eine rechtliche Betreuung wird beim zuständigen Gericht mithilfe der vorgesehenen Formulare für den Antrag und das Ärztliche Zeugnis angeregt. Formulare finden Sie auf der Webseite des zuständigen Gerichts.
Nein, eine rechtliche Betreuung bedeutet keine Entmündigung, sondern dient dazu, in bestimmten Bereichen zu unterstützen, während die eigenen Rechte grundsätzlich erhalten bleiben.
Nein. Einen Vormund gibt es nur für Kinder und Jugendliche. Für Erwachsene wird - wenn Unterstützung nötig ist - eine rechtliche Betreuung eingerichtet.
Eine rechtliche Betreuung wird für volljährige Menschen eingerichtet, die wegen einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Unterstützung bei der Regelung ihrer Angelegenheiten benötigen.
Nein. Die rechtliche Betreuerin / der rechtliche Betreuer entscheidet nur in den Aufgabenkreisen die das Gericht festgelegt hat und auch nur, wenn die betreute Person dies nicht selbst kann. Dabei bezieht sie / er die Wünsche der betreuten Person so weit wie möglich ein.
Die rechtliche Betreuung besteht nur so lange, wie Unterstützung erforderlich ist. In regelmäßigen Abständen prüft das Gericht, ob sie noch notwendig ist.
Ja. Fallen die Gründe für die Einrichtung der rechtlichen Betreuung weg, wird eine rechtliche Betreuung vom Gericht aufgehoben.
Termine nach Vereinbarung
Ich freue mich auf ihre Nachricht.